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VG Koblenz, 19.04.2005 - 1 K 3516/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Oldtimer-Handel im Stall?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Oldtimer-Handel in Stall unzulässig
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 19.04.2005 - 1 K 3516/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2005 - 1 A 11016/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 A 11016/05
- BVerwG, 14.03.2006 - 4 B 10.06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98
Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; …
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2005 - 1 K 3516/04
Gegenüber dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb muss es sich um eine bodenrechtliche Nebensache handeln, d. h., die Betriebserweiterung muss von so untergeordneter Bedeutung sein, dass die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 106 f.). - BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2005 - 1 K 3516/04
Zudem würde das Vorhaben die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB), da mit der Zulassung des gewerblichen Betriebs des Klägers eine unorganische Siedlungsstruktur und Zersiedelung des Außenbereichs eingeleitet würde (vgl. BVerwG, RdL 1976, 262). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95
Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung
Auszug aus VG Koblenz, 19.04.2005 - 1 K 3516/04
Dabei sind die Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bereits dann erfüllt, wenn die Nutzung eines Gebäudes ohne die erforderliche Baugenehmigung erfolgt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1996, 8 A 11880/95.OVG).